Ad-Hoc-Mitteilung

Bundeskartellamt will Übernahme der See Tickets Germany GmbH nachträglich prüfen / CTS EVENTIM AG kooperiert und geht weiterhin vom Nichtbestehen der Anmeldepflicht aus

Ad-hoc-Mitteilung

München, 18. August 2010. Die im SDAX notierte CTS EVENTIM AG (ISIN DE0005470306) hat vom Bundeskartellamt ein Auskunftsersuchen zu der Anfang Juli 2010 erfolgten Übernahme von 100% der Anteile an der See Tickets Germany GmbH erhalten. Das Amt teilt darin mit, es plane eine nachträgliche Überprüfung, ob die Voraussetzungen für eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht bei der Akquisition möglicherweise gegeben waren.

Die CTS EVENTIM AG hatte am 06.07.2010 von der See Tickets International BV mit Sitz in Amsterdam sämtliche Geschäftsanteile an der See Tickets Germany übernommen, zu der auch die Ticket Online Software GmbH, die Ticket Online Sales & Service Center GmbH sowie die Ticket Online Polska Sp zoo, Polen, gehören. Eine Prüfung durch spezialisierte Kartellrechtler vor Vertragsabschluss hatte ergeben, dass die Transaktion aufgrund der zum Vollzugsdatum bestehenden Verhältnisse nicht der Anmeldung bedurfte. Das Bundeskartellamt hat nun detaillierte Informationen zu dem Zusammenschluss und zu den daran beteiligten Unternehmen angefordert, um dies zu überprüfen.

Aufgrund der unveränderten Sach- und Rechtslage geht die CTS EVENTIM AG weiterhin davon aus, dass die Transaktion nicht in den Geltungsbereich der §§ 35 ff. GWB fällt. Der Vorstand beabsichtigt, die Ermittlungen des Bundeskartellamts zu unterstützen und alle geforderten Auskünfte zeitnah zu erteilen. CEO Klaus-Peter Schulenberg: „Wir sind zuversichtlich, dass das Bundeskartellamt nach eingehender Prüfung aller Informationen zu der gleichen Bewertung gelangen wird wie wir.“

Marco
Marco Haeckermann
Vice President Corporate Development & Strategy
Frank
Frank Brandmaier
Head of Corporate Communications

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