München, 8. April 2020. „Wir begrüßen die Initiative des Bundeskabinetts zum Erlass einer Gutscheinregelung für Kultur-, Konzert-, Sport- und Freizeitveranstaltungen. Kultur ist systemrelevant, und der heute von der Regierung beschlossene Gesetzvorschlag bringt dringend notwendige Ergänzungen zum geltenden Veranstaltungs-Vertragsrecht, die die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie für Veranstalter und damit für die gesamte deutsche Kulturbranche abmildern. Der Beschluss ist ein ganz wichtiger Schritt zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt in Deutschland. Zugleich ist die Gutscheinlösung Verbraucherschutz pur, denn sie erhält den Veranstaltern die lebensnotwendige Liquidität, die sie für einen Fortbestand während und jenseits der Coronavirus-Krise benötigen. Die Verbraucher werden damit vor andernfalls unvermeidlichen insolvenzbedingten Ausfällen geschützt.“, kommentiert CTS EVENTIM CEO Klaus-Peter Schulenberg.
Der Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinregelung sieht vor, dass ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19 Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen.
Von der einfachen Gutscheinlösung profitieren Veranstalter, Künstler und Kunden. Den Fans bleibt zunächst einmal die Möglichkeit, ihre gebuchte Veranstaltung an einem Nachholdatum zu erleben. Ist eine Verlegung nicht möglich oder kann der Kunde diese nicht wahrnehmen, so kann der Gutschein für eine andere Veranstaltung des selben Veranstalters eingelöst werden. Findet sich bis zum 31.12.2021 kein passendes Event, kann nach Ablauf dieser Frist die Erstattung des Eintrittspreises verlangt werden.
„Mehr Flexibilität geht nicht“, sagt Klaus-Peter Schulenberg. „Wir wissen, dass viele Fans das Recht behalten wollen, die gebuchte Veranstaltung besuchen zu können, auch wenn dies wegen der Coronavirus-Krise erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Dies gilt natürlich umso mehr bei stark nachgefragten Top-Acts und besonders begehrten Veranstaltungen wie Festivals oder Festspielen.“
CTS EVENTIM wird nun in Absprache mit den Veranstaltern die Vorgaben des Beschlusses der Bundesregierung zur Gutscheinlösung umsetzen und die Kunden entsprechend kontaktieren. Dazu sind auch FAQ-Seiten auf der Homepage www.eventim.de geplant, auf denen sich die Kunden rund um die Uhr ausführlich infomieren können.
Über CTS EVENTIM
CTS EVENTIM ist einer der international führenden Anbieter in den Bereichen Ticketing und Live Entertainment. 2019 wurden rund 250 Millionen Tickets über die Systeme des Unternehmens vermarktet – stationär, online und mobil. Zu den Onlineportalen zählen Marken wie eventim.de, oeticket.com, ticketcorner.ch, ticketone.it und entradas.com. Zur EVENTIM-Gruppe gehören außerdem zahlreiche Veranstalter von Konzerten, Tourneen und Festivals wie „Rock am Ring“, „Rock im Park“, „Hurricane“, „Southside“ oder „Lucca Summer“. Darüber hinaus betreibt CTS EVENTIM einige der renommiertesten Veranstaltungsstätten Europas, etwa die Kölner LANXESS arena, die K.B. Hallen in Kopenhagen, die Berliner Waldbühne und das EVENTIM Apollo in London. Die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (ISIN DE 0005470306) ist seit 2000 börsennotiert und gegenwärtig Mitglied des MDAX. Im Jahr 2019 erwirtschafteten 3.202 Mitarbeiter in 21 Ländern einen Umsatz von mehr als 1,4 Milliarden Euro.