München, 31. März 2014. Vorstand und Aufsichtsrat der im SDAX notierten CTS Eventim AG (ISIN DE0005470306) haben beschlossen, der am 8. Mai 2014 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der CTS Eventim AG den Formwechsel der Gesellschaft von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorzuschlagen. Für eine solche rechtsformwechselnde Umwandlung ist nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) die Zustimmung der Hauptversammlung der CTS Eventim AG erforderlich.
Der Formwechsel dient mit Blick auf die weitere Internationalisierung und Fortsetzung des konsequenten Wachstumskurses der CTS Eventim AG der Stärkung der Eigenkapitalfinanzierungsfähigkeit der Gesellschaft. Angestrebt ist die Herstellung der strukturellen Voraussetzungen für einen unabhängigen Zugang zum Kapitalmarkt durch Trennung von Corporate Governance und Kapitalbeteiligung. Zugleich sollen die bestehenden hohen Corporate Governance Standards aufrechterhalten werden. Hierzu ist unter anderem vorgesehen, dass die persönlich haftende Gesellschafterin der KGaA die Rechtsform einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts erhält, und somit denselben Corporate Governance Standards unterliegt wie die bisherige operative Gesellschaft.
Zum Beschlussvorschlag hat der Vorstand einen ausführlichen Umwandlungsbericht erstellt, der den Aktionären zugänglich gemacht wird.
Im Zuge des geplanten Formwechsels haben Vorstand und Aufsichtsrat der CTS Eventim AG zudem beschlossen, der Hauptversammlung am 8. Mai 2014 einen Beschlussvorschlag über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Umfang von EUR 48.000.000 mit dem Ergebnis eines Aktiensplits von 1:1 zu unterbreiten sowie ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen, da das aktuelle Genehmigte Kapital 2009 im Mai 2014 ausläuft.