Ad-Hoc-Mitteilung

Schiedsgericht entscheidet Rechtstreit zwischen CTS EVENTIM und Live Nation

Adhoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Kündigung des Kooperationsvertrags durch Live Nation wirksam / Vorstand zeigt sich von der Entscheidung enttäuscht

München, 12.06.2013. Die im SDAX notierte CTS EVENTIM AG (ISIN DE0005470306) hat sich im Rechtsstreit gegen Live Nation Entertainment Inc. (Live Nation) nicht durchsetzen können. Die Schadenersatzforderungen des Münchner Konzerns gegen Live Nation wurden jetzt vom zuständigen ICC-Schiedsgericht zurückgewiesen.

Der Vorstand der CTS EVENTIM AG ist von dieser Entscheidung enttäuscht, wird das Urteil aber akzeptieren und nicht weiter kommentieren. Wichtig sei, dass nach drei Jahren Verfahrensdauer nun Klarheit herrsche, und man sich wieder ganz auf das sehr erfolgreiche operative Geschäft konzentrieren könne.

 

Marco
Marco Haeckermann
Vice President Corporate Development & Strategy
Frank
Frank Brandmaier
Head of Corporate Communications

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