Finanzen

Mitteilung der KPS-Stiftung gemäß §27a WpHG

München, den 29. Januar 2016. In Anlehnung an die Überschreitung der Beteiligungsschwelle von 50% an der CTS Eventim AG & Co. KGaA (ISIN DE0005470306) gem. §21 WpHG, im Wege der Schenkung durch den Vorstandsvorsitzenden und Mehrheitsaktionär, Klaus-Peter Schulenberg, zeigt die KPSStiftung gem. §27a Abs. 1 WpHG an, dass keine Mittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgewendet worden sind.

Wie bereits anlässlich der Veröffentlichung der Mitteilung der KPS Stiftung gem. §21 WpHG am 30.12.2015 bekannt gemacht, hat die BaFin die KPS Stiftung gem. §37 WpÜG von der Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebotes gem. §35 WpÜG befreit, da sich die Beteiligung von Klaus-Peter Schulenberg an der CTS Eventim AG & Co. KGaA lediglich von einer unmittelbaren Beteiligung in eine mittelbare Beteiligung gewandelt hat.

Aus diesem Grund ist mit dem Erwerb der Stimmrechte durch die KPS Stiftung im Wege der Schenkung weder eine Veränderung der gegebenen strategischen Zielsetzung der Gesellschaft verbunden noch die Erzielung von kurzfristigen Handelsgewinnen im Sinne des §27a WpHG.

Mit der Übertragung seiner Beteiligung an der CTS Eventim AG & Co. KGaA auf die KPS Stiftung unterstreicht und festigt Klaus-Peter Schulenberg seine Verbindung gegenüber der Gesellschaft und ihren Aktionären. Auch in Zukunft werden die mit seinen Beteiligungen verbundenen Stimmrechte allein dem Wohle sowie dem unternehmerischen Erfolg der Gesellschaft dienen.

Dementsprechend verfolgt die KPS Stiftung keine Zielsetzung, die nicht im Einklang dieser Kontinuität steht und insbesondere eine Veränderung im Sinne des §27a Abs. 1 Nr. 1-4 WpHG bewirkt.

Marco
Marco Haeckermann
Vice President Corporate Development & Strategy
Frank
Frank Brandmaier
Head of Corporate Communications

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