München, 18. Juni 2019. Die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA nimmt zum heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zum rechtlichen Rahmen für die Einführung der Infrastrukturabgabe in Deutschland wie folgt Stellung:
„Gemeinsam mit unserem Partner Kapsch TrafficCom arbeiten wir seit Ende vergangenen Jahres daran, dass die Erhebung der Infrastrukturabgabe planmäßig starten kann. In Abstimmung mit unserem Auftraggeber prüfen wir nun die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf unsere Zusammenarbeit. Unsere Verträge enthalten Schutzbestimmungen, die Vermögensschäden für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Infrastrukturabgabe nicht eingeführt werden sollte.“
Über CTS EVENTIM
CTS EVENTIM ist einer der international führenden Anbieter in den Bereichen Ticketing und Live Entertainment. 2018 wurden rund 250 Millionen Tickets über die Systeme des Unternehmens vermarktet – stationär, online und mobil. Zu den Onlineportalen zählen Marken wie eventim.de, oeticket.com, ticketcorner.ch, ticketone.it und entradas.com. Zur EVENTIM-Gruppe gehören außerdem zahlreiche Veranstalter von Konzerten, Tourneen und Festivals wie „Rock am Ring“, „Rock im Park“, „Hurricane“, „Southside“ oder „Lucca Summer“. Darüber hinaus betreibt CTS EVENTIM einige der renommiertesten Veranstaltungsstätten Europas, etwa die Kölner LANXESS arena, die Berliner Waldbühne und das EVENTIM Apollo in London. Die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (ISIN DE 0005470306) ist seit 2000 börsennotiert und gegenwärtig Mitglied des SDAX. Im Jahr 2018 erwirtschafteten 3.141 Mitarbeiter in 21 Ländern einen Umsatz von mehr als 1,2 Milliarden Euro.