Compliance
CTS EVENTIM Hinweisgebersystem
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Integrität, Verlässlichkeit, Respekt und Vertrauen haben für CTS EVENTIM höchste Priorität. Diese Werte sind integraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns und wichtige Voraussetzungen für unseren unternehmerischen Erfolg und für das Vertrauen unserer Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartner und Aktionäre.
CTS EVENTIM duldet keine Verstöße gegen geltendes Recht, interne Richtlinien oder den CTS EVENTIM Verhaltenskodex (Code of Conduct). Daher ist es wichtig, so rasch wie möglich vom potenziellen Fehlverhalten eigener Mitarbeitender oder Lieferanten zu erfahren und dieses zu unterbinden.
Group Compliance betreibt hierzu ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für den gesamten CTS EVENTIM Konzern. Mitarbeitende sowie Dritte, darunter Kunden und Lieferanten, haben damit die Möglichkeit, über vertrauliche Meldewege auf mögliche Verstöße hinzuweisen und so zu deren Aufklärung beizutragen.
CTS EVENTIM versteht das Hinweisgebersystem auch als Frühwarnsystem, um z.B. auf potenzielle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette aufmerksam zu werden.
Diese Verfahrensordnung regelt das weitere Vorgehen nach Eingang eines Hinweises. Das CTS EVENTIM Hinweisgebersystem erfüllt sowohl die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes („HinSchG“), als auch die Anforderungen an das Beschwerdeverfahren nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“).
Die Wirksamkeit des Hinweisgebersystems wird jährlich sowie anlassbezogen überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen des Verfahrens oder der ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen vorgenommen.
Prinzipien
Tragende Säule des Hinweisgebersystems ist das Prinzip des fairen Verfahrens. Dazu gehört auch, dass Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation bestehen.
CTS EVENTIM wird keine Maßnahmen ergreifen, um die Identität von anonymen Hinweisgebenden in Erfahrung zu bringen. Auch die Benachteiligung und Bestrafung von Hinweisgebenden und allen Personen, die zur Untersuchung potenziellen Fehlverhaltens im Konzern beitragen, wird nicht toleriert und konsequent geahndet. Dies gilt gleichermaßen für Mitarbeitende und Zulieferer.
Untersuchungen werden grundsätzlich mit höchster Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und unter Wahrung der Anonymität der Hinweisgebenden durchgeführt. Für die Betroffenen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß nachgewiesen ist. Informationen werden in einem fairen, zügigen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Wie werden Meldungen bearbeitet?
Group Compliance, als zuständige Interne Meldestelle, prüft die eingehenden Meldungen auf mögliche Verstöße durch Mitarbeitende oder Lieferanten des CTS EVENTIM Konzerns.
Die Hinweise werden zeitnah bearbeitet und sorgfältig und systematisch ausgewertet. Sofern sich ein Anfangsverdacht für einen möglichen Verstoß ergibt, wird eine geeignete (interne oder externe) Stelle mit der Untersuchung des Falles beauftragt.
Anschließend werden die Untersuchungsergebnisse bewertet und bei festgestelltem Fehlverhalten wird eine Sanktionsempfehlung ausgesprochen. Gegebenenfalls werden die Strafverfolgungsbehörden informiert.
Kann im Rahmen einer Untersuchung kein Verstoß festgestellt werden oder liegen keine Beweise für einen Verstoß vor, wird die Untersuchung eingestellt.
Hinweisgebende werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften umgehend, spätestens innerhalb von sieben Tagen, über den Eingang der Meldung informiert. Darüber hinaus werden sie über den Bearbeitungsstand und das Ergebnis einer möglichen Untersuchung informiert.
Eine Meldung abgeben
Unser Hinweisgebersystem bietet verschiedene Wege, um potenzielles Fehlverhalten zu melden.
Unabhängig davon besteht ein gesetzlich verankertes Recht sich, wie unten beschrieben, jederzeit an die zuständigen Behörden zu wenden.
Es gibt die Möglichkeit, über die internetbasierte, mehrsprachige Kommunikationsplattform Compliance Helpline eine Meldung abzugeben. Das System ist vertraulich und geschützt. CTS EVENTIM nutzt hierfür ein Hinweisgebersystem des Unternehmens Deloitte.
Eingehende Hinweise werden zunächst von Deloitte-Analysten gesichtet, in einem Bericht zusammengefasst und im Regelfall innerhalb von 1-2 Werktagen an die (Group Compliance) bei CTS EVENTIM weitergeleitet.
Dort prüft Group Compliance die Hinweise und leitet, insoweit möglich und erforderlich, eine Untersuchung ein.
Ablauf:
A | Meldung
Der Hinweisgeber, ob extern oder intern, hat drei Möglichkeiten zur Meldung.
- Vollständig anonym: Weder Deloitte noch CTS EVENTIM hat Kenntnis von der Identität der Hinweisgebenden.
- Vertraulich: Nur Deloitte kennt die Identität
- Eingeschränkt vertraulich: Deloitte und die zuständige Stelle (Group Compliance) bei CTS EVENTIM kennen die Identität.
B | Bearbeitung bei Deloitte
Qualifizierte Deloitte-Mitarbeitende nehmen die Meldung entgegen. Die Meldung wird auf Wunsch der Hinweisgebenden anonymisiert und der zuständigen Stelle (Group Compliance) bei CTS EVENTIM als Bericht zur Verfügung gestellt. Nicht relevante Daten werden gelöscht.
C | Bearbeitung durch die zuständige Stelle (Group Compliance) bei CTS EVENTIM
Alle Meldungen von Hinweisgebenden werden zunächst von Group Compliance bei CTS EVENTIM geprüft. Diese leitet, soweit möglich und erforderlich, eine Untersuchung ein.
Es besteht die Möglichkeit zur (anonymen) Kommunikation mit dem Hinweisgebenden über einen elektronischen Postkasten im System, z.B. für Rückfragen durch Group Compliance.
→ Meldung abgeben
Group Compliance ist per E-Mail an compliance@eventim.de erreichbar.
Postanschrift:
CTS EVENTIM AG & Co. KGaA
Group Compliance
Contrescarpe 75a
28195 Bremen
Deutschland
Tel. +49.421.3666.0
Bitte vorab einen Termin per E-Mail an compliance@eventim.de vereinbaren.
Deutschland:
Nach dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch an externe Meldestellen zu wenden. Jedoch wird das Anliegen bei einer internen Meldung häufig schneller und direkter bearbeitet.
Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten einer externen Meldung gibt es auch beim Bundesamt für Justiz unter BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de).
Weitere externe Meldestellen sind unter anderem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und beim Bundeskartellamt gelistet.
Europa:
In Anbetracht der EU-Whistleblowing-Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten Behörden benannt (oder werden dies in Kürze tun), die auch Meldungen über Fehlverhalten als externe Meldewege entgegennehmen. Eine Übersicht über diese externen Meldewege finden Sie unter diesem Link.
Verfahrensordnung, Stand 17.04.2024